Die Auswirkungen des Hackerangriffs auf den städtischen Dienstleister Südwestfalen-IT (SIT) halten weiterhin an. Auswirkungen hat dieser Angriff auch auf die Finanzsoftware Infoma. Hier sind auch Regeltermine im Zahlungsverkehr betroffen. So können die Abbuchungen, die zum Stichtag 15. November 2023 für das vierte Quartal vorgesehen sind, nicht vorgenommen werden.
Dies hat neben den Auszahlungen auch Auswirkungen auf die Einzahlungen und somit die Liquiditätssituation der Stadtverwaltung, die es, auch unter Aufnahme von kurzfristigen Krediten, stets sicherzustellen gilt. So werden die größten Gewerbesteuerzahlenden von Kämmerer und Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), Thore Eggert, persönlich kontaktiert. Er informiert Geschäftsführungen der Firmen und Unternehmen über die aktuelle Situation und erörtert mit Ihnen ein alternatives, übergangsweises Vorgehen.
Grundsätzlich sollen in Bezug auf den Umgang mit der fehlenden Möglichkeit der Auslösung von Lastschriftabbuchungen die Zahlungstermine verlegt werden. Überweisungen können ebenfalls entgegengenommen werden, da die Zahlungen manuell erfasst und eingepflegt werden können. Um ein etwaiges Liquiditätsdefizit auszugleichen, muss die Stadt Kredite aufnehmen. Da diese zinspflichtig sind, kommt es zu einem zusätzlichen finanziellen Schaden. Die Stadt prüft die Möglichkeit einer Inregressnahme.
Zum 15. November 2023 werden in der Regel ebenfalls die Grundbesitzabgaben abgebucht – auch hier muss der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Hinsichtlich des alternativen Zahlungstermins wird die Stadt separat informieren. Ebenso wird mit dem Einzug der Elternbeiträge verfahren.
Wegen der Zuschlagzahlung des Wohngelds werden ca. 130 betroffenen Haushalte zeitnah angeschrieben. Ihnen muss wegen der momentanen Systemausfälle mitgeteilt werden, dass der Zuschlag, der beispielsweise von einer Änderung der Verhältnisse, bspw. Wohnungsgröße oder Personenzahl, entstanden ist, für den laufenden Monat November nicht gezahlt werden kann.
Natürlich arbeitet die Stadtverwaltung mit Nachdruck daran, das Wohngeld an alle betroffenen Haushalte zum 1. Dezember auszahlen zu können.
Im Fachbereich Soziales, konkret in der Abteilung Soziale Förderung, können die Zahlungen auf Basis der Novemberwerte durchgeführt werden, aber die Anliegen der Kundinnen und Kunden im Sozialamt und im Bereich Asyl können nicht bearbeitet werden, da kein Zugriff auf die Fachsoftware KDN Sozial besteht. Alle, die ein nicht unbedingt akutes Anliegen haben, sind gebeten, ihre Anfrage zu verschieben.
Die Auszahlungen für Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Kitas, OGS, Kindertagespflegen und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden manuell bearbeitet, sodass es hier ggf. zu Verzögerungen kommen kann. Ebenso werden Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Auszahlungen für Mieten, Mündelgelder und Leistungen für Erziehungs- und Eingliederungshilfen manuell ausgezahlt. Unterhaltsvorschüsse werden regulär ausgezahlt.
Thore Eggert, Leiter des SAE, erklärt: „Es ist uns wichtig, die Sozialleistungen sicherzustellen, egal ob die Zuständigkeit bei der Stadt oder dem Rheinisch-Bergischen Kreis liegt. Die Herausforderungen, die uns der Hackerangriff beschert, wachsen täglich. Die Kolleginnen und Kollegen sind sich aber der Wichtigkeit eines Lösungsangebotes bewusst und arbeiten unermüdlich an der Sicherstellung der größten Notwendigkeiten. Leider befinden wir uns aber in einer Situation, in der wir weit vom Optimalzustand entfernt sind, und diesen werden wir auch nicht umgehend wiederherstellen können. Daher müssen wir die Bürgerinnen und Bürger um Geduld und um Verständnis bitten – Wir tun unser Möglichstes“.
Die Stadtverwaltung hat unter https://www.bergischgladbach.de/cyber-angriff-auf-die-sit.aspx eine Infoseite eingerichtet und versucht diese stets aktuell zu halten. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren, welche Services und Dienstleistungen ihnen aktuell nicht bzw. in welchem Umfang zur Verfügung stehen.