Corona-Virus: Alle Veranstaltungen in Bergisch Gladbach sind ab Sonntag verboten
Aufgrund eines aktuellen Erlasses des Landes NRW untersagt die Stadt Bergisch Gladbach ab einschließlich Sonntag, 15. März 2020, bis zum 19. April alle Veranstaltung auf dem Stadtgebiet durch eine Allgemeinverfügung.
Diese wurde auf der Homepage der Stadt Bergisch Gladbach veröffentlicht:
www.bergischgladbach.de/2020-03-14-allgemeinverfuegung-verbot-veranstaltungen-stadt-bergisch-gladbach.pdfx
Das Verbot umfasst auch Gottesdienste bzw. sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von dem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge dienen. Dazu gehören z.B. Wochenmärkte zur Nahversorgung der Bevölkerung.
Ebenfalls bis zum 19. April sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot betroffen sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten.
Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt möglich.