Die Genehmigung des Flächennutzungsplans ist nach einer sehr kurzen Bearbeitungszeit durch die Bezirksregierung Köln bei der Stadt Bergisch Gladbach eingegangen. Insgesamt wurde die Darstellung von rund 45 Hektar neuer Wohnbaufläche und rund 31 Hektar neuer Gewerbefläche genehmigt.
Hinzu kommen eine ganze Reihe von kleineren Änderungen, die aufgrund des Alters des alten Planwerks (rechtswirksam seit 1978) erforderlich geworden sind, wie zum Beispiel die Darstellung von Sondergebieten für Einzelhandel oder für Reitanlagen. Für alle neu hinzugekommenen Bauflächen ist vor Realisierung einer Bebauung die Durchführung eines qualifizierten Bebauungsplanverfahrens notwendig.
Einige Flächen im neuen Flächennutzungsplan sind von der Genehmigung erwartungsgemäß ausgenommen worden, das heißt diese Bereiche werden „weiß“ dargestellt. Die Hintergründe dafür sind unterschiedlicher Natur.
Die Flächen He7 (Alte Wipperfürther Str./Odenthaler Str.), Kb8c (Lubusch), Nu7a/b (Peterskaule), As2 (Unterheide/Schmillenberg) sowie der Siedlungsbereich nordöstlich von As2 (Steinbacher Weg/Rottweg) sind nicht genehmigt worden, da die Darstellungen außerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) im Regionalplan liegen. Diese Entscheidung der Bezirksregierung war zu erwarten, weshalb bereits in der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Flächennutzungsplanausschuss am 26.09.2017 der Beschluss gefasst wurde, für solche Flächen eine Regionalplanänderung beantragen zu können.
Für die Fläche G-Hk1, die Erweiterungsfläche für die Firma Krüger in Heidkamp, ist ebenfalls keine Genehmigung erteilt worden. Hierfür muss ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung beantragt werden, d.h. ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Regionalplanänderung.
Das Sondergebiet Einzelhandel in Herkenrath konnte von der Bezirksregierung noch nicht genehmigt werden, da im Flächennutzungsplanverfahren noch nicht die maximale Verkaufsflächengröße für das Vorhaben feststand. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 4134 – Auf dem Langen Feld wird für diesen Bereich mit der Definition von Verkaufsfläche und Verkaufssortiment auch die Voraussetzung für die nachträgliche Berücksichtigung im FNP geschaffen.
Des Weiteren wurde die Verlegung der Brüderstraße von der Genehmigung ausgenommen, da die Untere Naturschutzbehörde Bedenken geäußert hat. Erst wenn diese Bedenken ausgeräumt werden, kann die Verlegung der Straße nachträglich genehmigt werden.
Langfristig nicht genehmigt werden können drei Flächendarstellungen im FNP. Dies betrifft den P+R Parkplatz an der Romaneyer Straße sowie die dortige Tennisanlage, die im neuen FNP als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden sollte, um den Bestand nachzuhalten. Grund für die Versagung der Genehmigung ist die Lage beider Nutzungen in einem im Regionalplan als Abgrabungsfläche dargestellten Bereich. Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Bestand der Tennisanlage.
Des Weiteren kann die gewerbliche Baufläche an der Heinrich-Strünker-Straße aufgrund von Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde nicht als solche im FNP dargestellt werden. Auch hier gilt der Bestandsschutz für das dort ansässige Unternehmen.
Die von der Genehmigung ausgenommen Flächen bleiben im Flächennutzungsplan zunächst weiß. Der alte Flächennutzungsplan von 1978 gilt für diese Flächen nicht. Die Verwaltung prüft aktuell, wie sie mit diesen „weißen“ Flächen umgeht.
Was jetzt noch aussteht, ist die amtliche Bekanntmachung des genehmigten Flächennutzungsplans 2035, damit dieser rechtswirksam wird. Diese soll kurzfristig erfolgen. Auch werden die individuellen Antworten an die Bürgerinnen und Bürger auf deren Eingaben zum Flächennutzungsplanverfahren zurzeit noch zusammengestellt und sollen bis zu den Herbstferien versendet werden.