Der Leiter der Feuerwehr Bergisch Gladbach, Stadtbrandinspektor Dietrich Bettenbrock, verlässt zum 01.10.2011 die Feuerwehr Bergisch Gladbach. Bettenbrock wird in seiner Heimatstadt Osnabrück eine Stelle in leitender Funktion bei der dortigen Berufsfeuerwehr übernehmen.
Am vergangenen Freitag verabschiedete sich Bettenbrock bei der Gesamtwehr. Bettenbrock betonte, dass ihm die Entscheidung sehr schwer gefallen ist, der Wechsel ihm aber die Möglichkeit gebe, sein Berufs- und Privatleben in seiner Heimatstadt Osnabrück zu vereinen. Für das bereits laufende Ausschreibungsverfahren für die Neubesetzung der Stelle des Leiters der Feuerwehr wünschte Bettenbrock Rat und Verwaltung eine glückliche Hand. Die langfristige und zukunftsorientierte Besetzung ist für eine Feuerwehr in der Größe von Bergisch Gladbach außerordentlich wichtig.
Die Stadtverwaltung sowie die Angehörigen der Feuerwehr verabschiedeten Bettenbrock mit einem Geschenk, welches Bettenbrock an Bergisch Gladbach erinnern wird. Bürgermeister Lutz Urbach drückte in seiner kurzen Ansprache das große Bedauern der Verwaltung und der Feuerwehr über den Weggang Bettenbrocks aus. Er wünschte Bettenbrock im Namen aller für seine neue Herausforderung und seinen weiteren Lebenweg alles Gute.
Die Leitung der Feuerwehr Bergisch Gladbach wird aktuell in einer Doppelfunktion ausgeübt. Zum einen als Leiter der Gesamtwehr (ehrenamtlich) und zum anderen als Leiter der hauptamtlichen Kräfte (hauptamtlich). Feuerwehr und Verwaltung verfolgen das Ziel, die vakante Stelle des Leiters der Feuerwehr erneut in einer Doppelfunktion zu besetzen.
Die Leitung der Feuerwehr übernehmen bis zu Neubesetzung der Stelle die beiden stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, Stadtbrandinspektor Thomas Mittermüller und Stadtbrandinspektor Winfried Sieber. Die Leitung der hauptamtlichen Kräfte übernimmt der stellvertetende Leiter der hauptamtlichen Kräfte, Brandamtsrat Hans-Theo Bollenbeck.
Der zuständige Fachbereichsleiter Peter Widdenhöfer (Recht, Sicherheit, Ordnung) erläutert das Ausschreibungsverfahren:
Die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber soll die mit hauptamtlichen Kräften besetzten Wachen leiten und zugleich die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr übernehmen. Daher wird eine besondere Förderung der ehrenamtlichen Löschzüge erwartet.
Die Leitung der Feuerwehr ist verantwortlich für die Sicherstellung des Brandschutzes, der Hilfeleistung, des Rettungsdienstes und für die Brandschutzdienststelle.
Von den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern wird u. a. erwartet, dass eine Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst vorliegt und dass eine ausreichende Berufs- und Führungserfahrung im Bereich der Feuerwehr vorhanden ist. Die Wohnsitznahme in Bergisch Gladbach oder unmittelbarer Umgebung wird vorausgesetzt.
Es wird erwartet, dass die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber sich in dieser interessanten und anspruchsvollen Führungsaufgabe langfristig engagiert.
Das Bewerbungsverfahren endet am 23.09.2011.
Aufgrund der gewünschten Doppelfunktion ist vor der Ernennung des Leiters der Feuerwehr der Kreisbrandmeister in das Auswahlverfahren zu involvieren. Gemäß §11 (1) des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW bestellt der der Rat der Stadt Bergisch Gladbach den Leiter der Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters. Vor der Ernennung des Wehrführers ist die aktive Wehr anzuhören.
Es ist geplant, das verwaltungsinterne Verfahren mit allen Beteiligungen noch in diesem Jahr abzuschließen.
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