Geplante Maßnahmen im Verwaltungsbereich
Politische Partizipation
Das kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten bleibt das anzustrebende Ziel. Unabhängig davon muss zu gegebener Zeit die Frage beantwortet werden, ob auch dann, wenn dieses Ziel erreicht ist, kommunale Migrantenvertretungen weiterhin sinnvoll und nötig sind. Bis dahin sollte in Bergisch Gladbach der Rahmen der politischen Partizipation von Migrantinnen und Migranten weitestgehend ausgeschöpft werden.
Förderung der Antidiskriminierungsarbeit
In der multikulturellen Stadt wächst der Bedarf für eine kommunale Antidiskriminierungsarbeit. Die Ergebnisse regelmäßiger Untersuchungen und die Erfahrungen bestehender Antidiskriminierungsbüros zeigen, dass Rassismus und Diskriminierung für viele Angehörige ethnischer Minderheiten Alltag ist. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft tritt in allen Bereichen auf, besonders häufig aber auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, bei Behörden und beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken oder Fitnessstudios. In jeder Stadt müssen Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wissen, an wen sie sich wenden können, wo sie eine Anlaufstelle finden, in der sie ernst genommen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte kompetent unterstützt werden. Vor allem aber müssen sich kommunale Einrichtungen dazu verpflichten, Diskriminierung durch die eigene Politik und durch das Verhalten eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch wenn sie unbeabsichtigt geschieht, zu unterbinden. Der Integrationsrat fordert daher eine kommunale Antidiskriminierungsrichtlinie, die gut dazu geeignet ist, diesen Anspruch in der alltäglichen Praxis einzulösen.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Entscheidender Bestandteil der kommunalen Integrationspolitik ist die verstärkte Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund. Der Integrationsrat wird die Verwaltung auffordern, bei allen Neueinstellungen und besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen. Dazu sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bewirken, so dass ihr Anteil an den Beschäftigten in der Verwaltung insgesamt mittelfristig in etwa dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Stadtbevölkerung entspricht.
Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
Gerade vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes, mit dem Zuständigkeiten im Rahmen der Integrationsförderung an die Ausländerbehörde übertragen werden, ist eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit unbedingt erforderlich. Der Integrationsrat setzt sich dafür ein, dass auch zukünftig die in der Integrationsarbeit erfolgreich tätigen kommunalen Stellen und freien Träger diese Aufgaben durchführen bzw. daran erheblich mitwirken.
Förderung von Migrantenselbstorganisationen
Kommunale Migrantenvertretung (Integrationsirat) und Migrantenselbstorganisationen sind vor Ort Partner beim Einsatz für die Interessen der Migrantinnen und Migranten und für ein friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben von Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderten. Eine enge Zusammenarbeit ist deshalb erforderlich, weil hierdurch die Migrantenselbstorganisationen ihre kommunal relevanten Forderungen in die Politik einbringen und andererseits das Gremium von den Erfahrungen und Kenntnissen der Migrantenselbstorganisationen profitieren kann. Vielfach sind die Migrantenselbstorganisationen durch Mittelkürzungen der Kommunen in ihrer Existenz bedroht. Der Integrationsrat setzt sich für eine angemessene Förderung und Anerkennung der Arbeit der Migrantenselbstorganisationen ein.