Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
Für eine überwachungsbedürftige Tätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis. Eine Auflistung der betreffenden Gewerbe finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Benötigt werden:
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können
- Anmeldebescheinigung
Sofern Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auzug können natürliche und juristische Personen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) Ihres Wohnortes beantragen. Bitte lassen Sie den Gewerbezentralregister-Auszug direkt zur Gewerbemeldestelle, z.H. Frau Koch, schicken
- Führungszeugnis
Das Führungszeugnis (Belegart-0-) können Sie direkt bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. BItte lassen Sie das Führungszeugnis direkt zur Gewerbemeldestelle, z.H. Frau Koch, schicken
Liste überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig (§ 38 Gewerbeordnung)
An- und Verkauf von
- Hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapperaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen
- Edelstein, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
Weitere überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind:
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich Schlüsseldienste
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkzeuge