Anmeldung Handelsregister-Firmen
Sie möchten ein Gewerbe anmelden, bei dem Gewerbetreibende eine juristische oder eine Personengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) sein soll? Dann müssen Sie vorher diese Person oder die Personengesellschaft über einen Notar beim Handelsregister eintragen lassen. Erst wenn die Eintraung vorliegt, können Sie das Gewerbe anmelden.
Benötigt werden:
- Persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen
- Personalausweis oder Personalausweise der antragstellenden Person oder Personen
bei EU-Staatsbürgerinnen oder EU-Staatsbürgern der nationale Personalausweis oder Reisepass, bei Staatsangehörigen eines Nicht-EU-Staates der Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können
- Auszug aus dem Handelsregister
Bei Personengesellschaften, wie etwa oHG, KG oder eingetragener Kaufmann (e.K.): HRA. Bei Kapitalgesellschaften wie AG oder GmbH HRA. Das Handelsregister wird geführt im Amtsgericht Köln.