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Einführung der Beherbergungssteuer

Seit dem 1. April 2025 gilt in der Stadt Bergisch Gladbach die neue Beherbergungssteuersatzung. Bei der Beherbergungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer in Höhe von 5 Prozent, die auf entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb erhoben wird.

Als Beherbergungsbetrieb zählen Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Monteurwohnungen und ähnliche Einrichtungen (z. B. ein Zimmer in der eigenen Wohnung, Zeitwohnen bis zu 6 Monate - ohne Haupt- bzw. Nebenwohnsitz -, Campingplätze).

Steuerpflichtige bzw. Steuerpflichtiger ist der Übernachtungsgast. Der Beherbergungsbetreibende ist die bzw. der Steuerentrichtungspflichtige. Sie bzw. er hat die Beherbergungssteuer vom Gast einzuziehen und an die Stadt Bergisch Gladbach zu entrichten.

„Alle bisher bekannten Beherbergungsbetriebe wurden bereits im Vorfeld angeschrieben und über die Beherbergungssteuer umfassend informiert. Diejenigen, die entgeltliche Beherbergungen anbieten und ein solches Schreiben nicht erhalten haben, werden dringend gebeten, sich schnellstmöglich bei der Abteilung Kommunalsteuern zu melden und das Betreiben eines Beherbergungsbetriebes anzuzeigen“, so Stadtkämmerer Thore Eggert.

Viele Übernachtungsanbieterinnen und - anbieter bewerben ihre Unterkunft über verschiedene Vermittlungsportale, z. B. www.airbnb.de oder www.booking.com. Dabei treten die Anbieterinnen und Anbieter teilweise anonym auf. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse der Beherbergungsbetriebe, die sich gemeldet haben, werden die Betreiberinnen und Betreiber dieser Portale nun aufgefordert, Auskunft über die Anbieterinnen und Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten in Bergisch Gladbach zu erteilen. Sobald die Daten vorliegen, wird geprüft, inwieweit seit dem 1. April 2025 steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden haben.
Bei nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Anmeldung kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wobei das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen kann. Bei Beherbergungsbetrieben, die sich bisher noch nicht gemeldet haben und dies bis zum 30. Juni 2025 nachholen, sieht die Stadtverwaltung von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens ab. Auf jeden Fall wird die Beherbergungssteuer auch rückwirkend festgesetzt.

Alle Informationen zur Beherbergungssteuer, die Satzung und die Formulare sind auf der städtischen Homepage zu finden unter https://www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4421.