Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Das Wahlbüro der Stadt Bergisch Gladbach weist auf einen engen Zeitraum für die Briefwahl hin.
Aktueller Hinweis:
Hier können Sie ab sofort die Briefwahlunterlagen bis zum 19. Februar, 12 Uhr, beantragen.
Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?
Sofort nach dem Aufbau des Wählerverzeichnisses und der Versendung der Wahlbenachrichtigungen kann Briefwahl beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens am 2. Februar 2025 zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser muss unterschrieben und dem Wahlbüro übermittelt werden.
Können Briefwahlunterlagen schon vorher anfordert werden?
Ab dem 12. Januar 2025 schaltet das Wahlbüro einen Link auf seiner Homepage frei, über den online Wahlunterlagen angefordert werden können. Alternativ kann der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Was ist zu tun, um Briefwahlunterlagen zu erhalten?
Wahlunteralgen können nur persönlich beantragt werden. Wer Wahlunterlagen für jemand anderen beantragt, benötigt hierzu eine Vollmacht. Um Wahlunterlagen zu erhalten, benötigt das Wahlbüro den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Wählers. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
a) schriftlich durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung;
b) online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung;
c) online über den Link auf der Homepage der Stadt ab dem 12. Januar 2025
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab wann kommen die Briefwahlunterlagen?
Noch steht nicht fest, welche Personen und welche Parteien zur Wahl zugelassen werden. Das Wahlbüro rechnet gegen Ende der 6. Kalenderwoche mit den Stimmzetteln. Ein Versand wird frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.
Kann man schon vorher wählen?
Nein, erst nach Vorliegen der Stimmzettel ist eine Wahl möglich. Die Stadt wird ihr Direktwahlbüro auf dem Zandersgelände öffnen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Der Zeitpunkt wird auf den städtischen Social-Media-Kanälen bekannt gegeben.
Ist es möglich jemandem eine Vollmacht zu geben, damit diese Person stellvertretend wählt?
Nein, die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen, entweder im Direktwahlbüro, per Brief von zu Hause aus oder in einem Wahlraum am Wahlsonntag.
Ist es möglich vom Urlaubsort aus wählen?
Ja, das ist möglich. Hierzu können Briefwahlunterlagen angefordert werden mit Angabe einer Wunschadresse, an die die Wahlunterlagen gesendet werden sollen. Innerhalb von Deutschland ist der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland muss der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe trägt die oder der Wählende.
Erst nach der Entscheidung der Wahlausschüsse über die Zulassung der Wahlvorschläge können die Stimmzettel angelegt werden. Mit dem Druck kann jedoch erst begonnen werden, wenn innerhalb einer kurzen Frist über evtl. Einsprüche entschieden wurde. Dies wird erst Ende Januar der Fall sein. Die Druckereien sind bemüht, die Stimmzettel im Anschluss so schnell wie möglich zu produzieren und auszuliefern.
„Wir werden unsere Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich informieren, sobald eine Briefwahl möglich ist.“, sagt Frank Bodengesser, Leiter des städtischen Wahlbüros. „Wir werden alle Anträge so schnell wie möglich bearbeiten und den Wählern zustellen.“