Die Stadt Bergisch Gladbach kauft 20 Mobile Homes für die temporäre Unterbringung von Flüchtlingen
Auf einem Teil des Parkplatzes am Schwimmbad Paffrath werden Anfang Januar 20 sogenannte Mobile Homes aufgestellt, mit denen die Kapazitäten für die Flüchtlingsunterbringung temporär vergrößert werden sollen.
In den letzten Jahren ist es der Stadtverwaltung gelungen, die Belegung von Turnhallen für die Flüchtlingsunterbringung zu vermeiden. Damit dies auch künftig trotz steigender Flüchtlingszuweisungen so gelingt, ist der Erwerb von 20 Mobile Homes geplant, die temporär am Wohnmobilstellplatz im Stadtteil Paffrath aufgestellt werden. Der Platz ist zum Ende der Saison am 31.10.2024 bis ins Frühjahr 2025 sowieso geschlossen. Der Standort bietet den Vorteil, dass dort ein befestigter Untergrund ist, auf dem die Mobile Homes problemlos gestellt werden können. Am Standort des Wohnmobilstellplatzes sind bereits Strom- und Frischwasser-, sowie Abwasseranschlüsse vorhanden. Somit ist eine kurzfristige Aufstellung möglich. Die angefragten Mobile Homes werden komplett ausgestattet geliefert und verfügen über sechs Schlafplätze.
Der Einsatz der Mobile Homes hat den Vorteil, dass man sie problemlos an einen anderen Standort versetzen und dort erneut aufstellen kann. Diese Option wird die Verwaltung im Auge behalten und nutzen, sobald eine solche Möglichkeit realisierbar ist.
Nach ersten Rücksprachen mit dem Unternehmen können erste Mobile Homes ab der KW 03/2025 geliefert und sukzessiv aufgestellt werden. Somit wäre eine Belegung ab voraussichtlich KW 05/2025 möglich. Die Kosten für den Erwerb sowie notwendige geringere bauliche Eingriffe betragen 3 Mio. €. Die Mittel hierfür sind im Haushalt eingestellt.
Aufgrund der dargestellten zeitlichen Dringlichkeit dieser Angelegenheit wird das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung unter Einbeziehung der Politik gewählt. Das Standardverfahren einer Beschlussvorlage für den kommenden ASWDG sowie AFBL würde aufgrund der Ausschusstermine zu einer Verzögerung von vier Wochen führen, bis die Mobile Homes erworben werden können.
Dazu sagt Bürgermeister Frank Stein:
„Die Kommunen haben bei der Unterbringung von Geflüchteten die Grenzen des Leistbaren erreicht. Aus humanitären Gründen können und werden wir uns dem auch zukünftig nicht verweigern. Dennoch bleibt die Feststellung, dass wir von Bund und Land seit Jahren eine grundsätzliche und nachhaltige Entlastung fordern. Leider bisher vergeblich. Das Land Nordrhein-Westfalen sollte sich ein Beispiel am Freistaat Bayern nehmen. Dort ist nämlich das Land für die Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete organisatorisch und finanziell zuständig. Und soweit die Kommunen mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften beauftragt werden, erstattet der Freistaat Bayern den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die notwendigen Kosten der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbrachten Leistungen. Warum ist das nicht auch in NRW so?“
Infokasten
Aufgrund der Untererfüllung der beiden maßgeblichen Quoten der Bezirksregierung Arnsberg (Zuweisungen über die Wohnsitzquote NRW sowie der FlüAG-Quote) können in den nächsten Monaten bis zu 515 Personen (Stand 04.11.2024) der Stadt Bergisch Gladbach zur Unterbringung zugewiesen werden. Die Stadt Bergisch Gladbach hält aktuell 1561 Plätze in Unterkünften für Geflüchtete vor. Hiervon sind 1398 Plätze belegt. Aufgrund von persönlichen Umständen der Menschen oder Mängel an den Räumen sind tatsächlich aktuell noch 49 Plätze belegbar. Diese werden bei weiterhin anzunehmender Zuweisung von bis zu 50 Menschen pro Monat schnell ausgeschöpft sein.