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Bürgermeister Frank Stein begrüßt neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei zweiter Einbürgerungsfeier

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Eine Einbürgerung ist ein großer und bedeutsamer Schritt im Leben eines Menschen. Deshalb hat sich die Stadt Bergisch Gladbach im Frühjahr 2024 dazu entschlossen, erstmalig eine Einbürgerungsfeier für alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu veranstalten. In regelmäßigen Abständen sollen die neu Eingebürgerten begrüßt werden. Auch bei der zweiten Feier am Freitag, den 27. September wurden zahlreiche neue Deutsche von Bürgermeister Frank Stein und dem Ersten Beigeordneten Ragnar Migenda willkommen geheißen.

Bei dem Festakt im großen Ratssaal in Bergisch Gladbach kamen die Eingebürgerten zusammen und haben Ihre Willkommensurkunden überreicht bekommen. „Eine Einbürgerung ist ein eindeutiges Zeichen der Identifikation und Integration in unsere Gesellschaft“, betonte Bürgermeister Frank Stein in seiner Begrüßungsrede. „Der Schritt der Einbürgerung ist ein klares Bekenntnis. Ich freue mich über jede Person, die in Deutschland und insbesondere in Bergisch Gladbach ein neues Zuhause gefunden hat“.

Auch der Erste Beigeordnete Ragnar Migenda ließ es sich nicht nehmen, den Eingebürgerten herzlich zu gratulieren: „Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht nur ein Zeugnis der Identifikation mit unserem Land, sondern bringt auch neue Möglichkeiten mit sich. Es wäre eine Bereicherung, wenn Sie sich auch mit an politischen und gesellschaftlichen Prozessen beteiligen und sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einbringen“.

Die stellvertretende Integrationsratsvorsitzende Brigitta Opiela ergänzte: „Deutschland und Bergisch Gladbach sind bunt und vielfältig. Die vielen Lebensleistungen der Eingebürgerten bringen uns weiter und sind ein klarer Gewinn für unsere Gesellschaft. Deshalb freut es mich sehr, dass die neu Eingebürgerten nun regelmäßig in den Einbürgerungsfeiern angemessen begrüßt werden“.

Mit der Einbürgerung erhalten Personen alle Rechte und Pflichten der deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. So können sie z.B. wählen gehen oder auch selbst für politische Ämter kandidieren, können Zugang zum Beamtenstatus erhalten, bekommen konsularischen Schutz im Ausland, können die EU-Freizügigkeit genießen und erhalten Visarecht in vielen Ländern der Welt.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist unter anderem, dass die Personen mindestens fünf Jahre (bei besonders guter Integration drei Jahre) in Deutschland leben, ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben, sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, deutsche Sprachkenntnisse haben, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und nicht zuletzt einen Einbürgerungstest bestehen.