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Motorrad Parkplätze

Parkplätze für Motorräder und Roller rund um die Fußgängerzone Stadtmitte
Mit dem Motorrad zum Einkaufen in die Stadtmitte:

Gerade in der Sommersaison nutzen viele Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit, insbesondere um Parkplatzproblemen zu entgehen. Aber das Motorrad einfach auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone abstellen? Motorisierte Zweiräder dürfen wie PKW grundsätzlich nicht auf Gehwegen/in Fußgängerbereichen geparkt werden, es sei denn, dort ist es ausdrücklich erlaubt. Die Stadt Bergisch Gladbach bietet deshalbeigene Parkgelegenheiten für Motorräder und Roller an.

In der Stadtmitte darf auf folgenden Flächen geparkt werden: 
  • auf dem Parkplatz vor dem Stadthaus (zwischen Busspur undTaxiständen), anzufahren von der Straße An der Gohrsmühle 
  • auf dem Parkplatz vor der Post An der Gohrsmühle, zwischen den Einmündungen Trotzenburgweg und Poststraße, parallel zur Straße
  • in der Nähe Bahnhof (J.-W.-Lindlar-Straße) - die Motorradstellfläche am Marktkauf-Eingang 
  • Paffrather Str., auf dem Parkplatz neben dem Rathaus Stadtmitte 
  • Hauptstraße/Laurentiusviertel, Nähe Stadtbücherei in Höhe der Einmündung Buchmühlenstraße

Diese innerhalb der genannten Flächen ausgewiesenen Motorradstellplätze sind gebührenfrei. Wer hier parkt, bekommt kein „Knöllchen“ und keinen Ärger. Wer einen kostenpflichtigen Parkplatz benutzt und dafür die Parkgebühr entrichtet, macht ebenso alles richtig.

Hier finden Sie einen Übersichtsplan zu den Motorradparkplätzen.

Letzte Aktualisierung: 18.08.2020

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