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Übernehmen

Befahren von Fußgängerzonen

Ausnahmegenehmigung zum Befahren und zum Be- und Entladen in der Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten
Grundsätzlich sind die Anlieferzeiten der Fußgängerzonen (werktags bis 11.00 Uhr) einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen werden nur aufgrund besonderer Umstände erteilt. Für Anlieferungen außerhalb der Lieferzeiten werden grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Hierfür stehen an den Enden der Fußgängerzonen Parkplätze und Lieferzonen zur Verfügung.

Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular

Gebühr/Kosten


• ein Tag 11,00 € • zwei Tage 16,00 € • bis eine Woche 26,00 € • bis ein Monat 52,00 € • bis drei Monate 75,00 € • bis sechs Monate 100,00 € • bis ein Jahr 150,00 € • bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises
(nicht bei Dauerausnamegenehmigungen) gebührenfrei

Formulare

Letzte Aktualisierung: 12.06.2024

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