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Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland

Außengastronomie
Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Erlaubnisformen
Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:
  1.  eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis oder als Ganzjahreserlaubnis ausgestellt werden;
  2. eine baurechtliche Genehmigung dann, wenn mehr als 15 Gastplätze eingerichtet werden sollen
Die Sondernutzungserlaubnis wird einmalig gestellt und verlängert sich zum Jahresende automatisch.

Vorsprache
Eine Vorsprache ist erforderlich.



Unterlagen

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung
  • Formloser schriftlicher Antrag mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss die genauen Angaben über die Abmessungen der geplanten Außengastronomie und die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Fläche beinhalten.

Gebühr/Kosten

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, der Größe der Fläche und der Lage des Betriebes.

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 29.05.2024

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