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Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst berät bei anstehenden Räumungsklagen (Mitteilung des Amtsgerichtes an die Sozialhilfestelle nach § 34 Abs. 2 SGB XII) und den evtl. daraus folgenden Zwangsräumungsterminen.

Durch Kontaktaufnahme im Vorfeld wird versucht eine drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Hierbei wird auch mit anderen Hilfseinrichtungen zusammen gearbeitet.

  • Vermeidung von Obdachlosigkeit
  • Kontaktaufnahme und Unterstützung bei Räumungsklagen und Wohnungskündigungen
  • Kontaktaufnahme im Vorfeld von Zwangsräumungen
  • Hilfen bei der Suche von Wohnraum

 

Letzte Aktualisierung: 28.01.2022

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