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Auskunft über Sorgeerklärungen

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

Mit einem sogenannten Negativattest kann eine Mutter, die mit dem Vater ihres Kindes nicht verheiratet ist/war, das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmende Sorgeerklärung der Eltern vorliegt. Diese Bestätigung dient der Mutter im Rechtsverkehr mit Behörden, Banken, gegenüber Kindergärten, Schulen, Ärzten, etc. als Nachweis, dass ihr im Um-kehrschluss die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht. Ein Negativattest wird nur für die Kinder ausgestellt, die in Bergisch Gladbach ihren Wohnsitz haben.

Unterlagen

  • Aktuelle Geburtsurkunde des Kindes (in Kopie)
  • Name und Anschrift der Mutter

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

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