Hilfemöglichkeiten der Bezirkssozialarbeit
Die Bezirkssozialarbeit kann angesprochen werden von:
Unter Einhaltung des Datenschutzes wird angestrebt, mit den Ratsuchenden eine Lösung zu erarbeiten, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt und Kindern stabile Entwicklungschancen bietet. Auf Antrag können ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen gewährt werden. Diese Hilfen werden mit allen Beteiligten intensiv vorbereitet und über den gesamten Hilfeprozess begleitet. Die Mitarbeiter*innen informieren Sie auch über Hilfsangebote anderer Institutionen und Beratungsstellen in Bergisch Gladbach.
Rufbereitschaft:In dringenden Fällen und Notsituationen außerhalb der regulären Dienstzeit und an Wochenenden kann die Rufbereitschaft der Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises über die Leitstelle der Kreispolizei erreicht werden. Telefon: 02202 205-0
Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: