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Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.
  • Förderung der Erziehung in der Familie (§16 SGB VIII), Beratung und Hilfe für Familien in verschiedenen Konflikt- und Problemsituationen 
  • Beratung und Hilfe bei Vernachlässigung/ Verwahrlosung und Misshandlung/ sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung und Hilfe von Familien in Trennungs- und Scheidungssituationen (§17 SGB VIII)
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§18 SGB VIII)
  • Einleitung von Hilfe zur Erziehung (§27 ff. SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a SGB VIII)
  • Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen (§20 SGB VIII)
  • Inobhutnahme von Minderjährigen (§42 SGB VIII)
  • Beratung und Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)
  • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht (§50 SGB VIII)

 

Hilfemöglichkeiten der Bezirkssozialarbeit

Die Bezirkssozialarbeit kann angesprochen werden von:

    • Kindern
    • Jugendlichen
    • jungen Volljährigen
    • Eltern
    • Lehrer*innen und Erzieher*innen
    • Ärzt*innen
    • Leistungserbringern/ Einrichtungen der Jugendhilfe sowie von jeder anderen Behörde, Institution oder Privatperson, die Rat oder Hilfe benötigt.

Unter Einhaltung des Datenschutzes wird angestrebt, mit den Ratsuchenden eine Lösung zu erarbeiten, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützt und Kindern stabile Entwicklungschancen bietet.

Auf Antrag können ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen gewährt werden.

Diese Hilfen werden mit allen Beteiligten intensiv vorbereitet und über den gesamten Hilfeprozess begleitet.

Die Mitarbeiter*innen informieren Sie auch über Hilfsangebote anderer Institutionen und Beratungsstellen in Bergisch Gladbach.

Rufbereitschaft:
In dringenden Fällen und Notsituationen außerhalb der regulären Dienstzeit und an Wochenenden kann die Rufbereitschaft der Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises über die Leitstelle der Kreispolizei erreicht werden. Telefon: 02202 205-0

Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

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