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Übernehmen

Urkunden

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden

Das Standesamt Bergisch Gladbach kann Ihnen nur Urkunden ausstellen für Personen:

- die hier geboren sind,

- geheiratet haben

- oder hier verstorben sind.

Neugeborene

Bitte beachten Sie, dass bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Bestellmöglichkeiten, die Urkunden entsprechend mehrfach ausgestellt werden! Aus organisatorischen Gründen ist eine Stornierung von Doppelbeantragungen nicht möglich! Gebühren können nicht erstattet werden!

Die Urkundenausstellung kann bequem von zu Hause aus erledigt werden:

Über das Serviceportal Bergisch Gladbach (Zahlung online per giropay, paydirekt oder PayPal) Serviceportal

Schriftlich per Post oder per E-Mail.  (Eine telefonische Urkundenanforderung ist nicht möglich!)                                  

Hinweis: Die Urkunde wird Ihnen per Post übersandt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2-3 Wochen!

Um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern bitten wir von Rückfragen abzusehen. Sollten Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Das Fehlen von notwendigen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunde verlängert die Bearbeitungszeit erheblich!

Die persönliche Vorsprache ist nur mit Online-Terminbuchung möglich!

Terminvereinbarung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Standesamt Bergisch Gladbach nicht mit kommerziellen Anbietern wie „standesamt.com“ oder "standesamt24.de" zusammenarbeitet. Bei diesen Seiten handelt es sich um privat betriebene Internetseiten, die in keinerlei Beziehung zum Standesamt Bergisch Gladbach stehen. Sofern Sie eine Zahlungsaufforderung von dort erhalten haben, betrifft dies ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber der jeweiligen Internetseite. Darüberhinaus weisen wir darauf hin, dass eine zeitnahe Bearbeitung dieser Anträge nicht möglich ist, da die erforderlichen Nachweise zur Ausstellung der Urkunde fehlen!

  • Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur den Personen, auf die sich der Eintrag bezieht bzw. Verwandten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, eigene Kinder) ausgehändigt werden.
  • Für alle anderen Personen gilt die Vorlage einer Vollmacht mit Ausweiskopie einer berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid).


Die entsprechende Gebühr ist vorab zu überweisen:

Empfänger: Stadt Bergisch Gladbach
IBAN: DE93 3705 0299 0312 0000 15
SWIFT/BIC: COKSDE33XXX
Verwendungszweck: Kassenzeichen 7903.7900004

Höhe der Gebühren (Auszug)

  • Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift aus Geburts-, Ehe- und Sterberegister 14,- €
  • Jede weitere Ausfertigung der gleichen, gleichzeitig beantragten Urkunde 7,- €
  • Auskunft Personenstandsregister 10,- €
  • Suchgebühr, je Aufwand 20,- € bis 100,-€


Ausnahmen: Gebührenfrei ist die Ausstellung nur, sofern die Urkunden für Rentenzwecke bzw. für alle gesetzlichen Sozialversicherungen benötigt werden. (Nachweise bitte beifügen!)

Einen Nachweis der Überweisung fügen Sie Ihrer Urkundenanforderung bei. Sie können die Gebühr auch in bar dem Schreiben beifügen.