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Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach

Ordner mit der Aufschrift

Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung


Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen:

Allgemeine Flüchtlingshilfe:

Frau Aldemester (A – Al, K, N) - 02202/ 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de

Frau Klemusch (Al – Az, F, M, P - W) - 02202/14 2891 - a.klemusch@stadt-gl.de

Frau Voß (B – E, G – J, L, O, X - Z) - 02202/14 2496 - s.voss@stadt-gl.de

Ukraine:

Herr Kohlschein - 02202 14-2897 - a.kohlschein@stadt-gl.de

Eine persönliche Vorsprache ist immer Mittwochs zwischen 8:30 und 12:30 Uhr möglich. In dringenden Angelegenheiten vereinbaren Sie vorab einen Termin per Mail oder per Telefon. Die Büros befinden sich im Stadthaus an der Gorsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach, Eingang C, Räume E32 - E36.

Alle allgemeinen Anliegen ohne Zuständigkeitsbezug im Bereich Asylleistungen werden unter der E-Mail-Adresse asylleistungen@stadt-gl.de entgegengenommen und bearbeitet.


Sie wollen helfen? Fragen und Antworten 

Die Hilfsangebote, die die Stadtverwaltung erreichen, sind vielfältig. Und es gibt viele Fragen, wenn Sie helfen möchten. Wir listen die wichtigsten Fragen und Antworten auf. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen stetig ändern sowie die Gesetzeslage angepasst werden kann. Wir versuchen, Fragen und Informationen zu sammeln und möglichst tagesaktuell zu beantworten.

FAQ: Erste Schritte und schnelle Hilfe nach der Ankunft

Was muss nach Ankunft erledigt werden?


Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall

Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an asylleistungen@stadt-gl.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.

Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels

Bitte beachten Sie, dass die Erfassung sowie Bearbeitung der Fälle aufgrund des erhöhten Aufkommens aktuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie von Rückfragen abzusehen.

Melderechtliche Erfassung
Hierzu reicht es, wenn die Geflüchteten oder eine dritte Person die Original-Pässe sowie eine Wohnungsgeberbestätigung an der Information des Bürgerbüro in der Stadtmitte einreichen, damit die Anmeldung erfolgen kann. Diese Möglichkeit besteht nur für Personen, die sich erstmalig in Deutschland anmelden. Eine Vollmacht wird hierzu nicht benötigt. Diese werden wieder ausgehändigt, die Meldebestätigung erhalten Sie im Anschluss per Post zugesendet. 
Für die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag + Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Bei Unterbringung in städtischen (Sammel-)Unterkünften oder Anlaufstellen erfolgt die melderechtliche Erfassung (Meldeadresse) über die Stadtverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Außenstellen in Bensberg sowie Refrath diesen Service nicht anbieten können! Im Bürgerbüro wird das Tragen einer medizinischen oder FFP2/KN95-Maske empfohlen.

Aufenthaltsstatus
Für Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, wenden Sie sich bitte auch direkt an die Ausländerbehörde. Diese bearbeitet Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Anmeldung beim Bürgerbüro. Zunächst reicht es, wenn Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen an die Ausländerbehörde unter auslaenderbehoerde@rbk-online.de senden.

Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels

Welchen Aufenthaltsstatus können die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland erhalten?

Aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen können sich zunächst 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten. In diesen 90 Tagen können Sie sich frei in Deutschland bewegen und überlegen, wo Sie längerfristig bleiben wollen. Spätestens nach 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. 

Seit dem 04.03.2022 besteht die offizielle Rechtsprechung, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zugesprochen werden kann. Ein Antrag muss bei der jeweiligen Ausländerbehörde gestellt werden.

Ich habe Fragen zum Thema Aufenthalt, Asyl-/ und Bleiberecht
Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status beantwortet die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises: auslaenderbehoerde@rbk-online.de

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Asyl berät der Fachdienst Integration Migration (FIM) des Caritasverbandes für den Rheinisch Bergischen Kreis eV:
Lerbacher Weg 4
51469 Berg. Gladbach
Te.: 02202 1008602

Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an asylleistungen@stadt-gl.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.

Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:

Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels


Erste Versorgung mit Kleidung oder Spielwaren - wohin kann ich mich wenden?

Es besteht die Möglichkeit, Kleidung sowie Spielwaren an folgenden Stellen zu erwerben.

Deutscher Kinderschutzbund
Kleiderladen Bergisch Gladbach
Bensberger Str. 133,
51469 Bergisch Gladbach,
linke Gebäudeseite, 1. Etage

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr

ADRAshop Bergisch Gladbach
Hauptstraße 362 - 364
51465 Bergisch Gladbach
Öffnungszeiten:
Mo-Mi: 09:00 - 18:30 Uhr
Do: 09:00 - 20:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

Erste Versorgung mit Lebensmitteln - wohin kann ich mich wenden?

Geflüchtete aus der Ukraine können vorübergehend, bis zur Leistungsbewilligung, mit ihrem Ausweispapier zu den üblichen Öffnungszeiten an der Ausgabestelle der Tafel dienstags und samstags frische Lebensmittel erhalten.

Bergisch Gladbacher Tafel e.V.

Kalkstraße 43
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202-9572040
Telefax: 02202-9572043
E-Mail:tafel@tafel-bgl.de

Um die langen Wartezeiten für die Menschen aus der Ukraine bei der Anmeldung zu vermeiden, sollte eine Neuanmeldung dieser Personen möglichst Online erfolgen. Es muss dabei zwingend ein Dokument hochgeladen werden. Sofern kein Bescheid vorhanden ist, soll ein Zettel mit dem Wort „Ukraine“ hochgeladen werden.

Nachfolgend die aktualisierten Hinweise der Tafel:

Die Tafel gibt dienstags und samstags in der Kalkstraße 43 (Bergisch Gladbach) und Donnerstags in der Reginharstraße 12 (Bensberg) Lebensmittel an ihre Kunden ab.
Jeder Kundenhaushalt kann jede Woche einmal Lebensmittel abholen.

Kunden aus Bergisch Gladbach mit den Postleitzahlen 51427 und 51429 können Lebensmittel donnerstags in der Reginharstraße 12 abholen.
Kunden aus Bergisch Gladbach mit den Postleitzahlen 51465, 51469 und 51467 können Lebensmittel dienstags oder samstags in der Kalkstraße 43 abholen, müssen sich aber für einen der beiden Tage entscheiden.
Für den reibungslosen Ablauf der Ausgaben ist die Verteilung der Kunden auf die beiden Ausgabestellen wichtig.

Wer in einer Stadt wohnt, die eine eigene Tafel hat, muss zu seiner örtlichen Tafel gehen, die Sie voraussichtlich hier zu finden ist: https://www.tafel.de/ueber-uns/die-tafeln/tafel-suche.

Neuanmeldungen sind während der folgenden Ausgabezeiten möglich:
In der Kalkstraße 43:
Dienstag von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Samstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
In der Reginharstraße 12:
Donnerstag von 14.45 Uhr bis 15.30 Uhr

Eine Neuanmeldung (oder Verlängerung) ist auch online möglich: https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/verlaengerung-und-neuanmeldung.aspx. Kunden aus der Ukraine, die noch keinen Einkommensbeleg vorliegen haben, laden bitte einen Zettel mit dem Wort „Ukraine“ noch (es muss zwingend ein Dokument hochgeladen werden).

Kriegsvertriebene aus der Ukraine sollen (sofern vorhanden) einen Einkommensnachweis (z.B. Hartz-IV-Bescheid) mitbringen, weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/kunden.aspx. Wenn noch kein Bescheid vorliegt, kann von Kriegsvertriebenen dennoch eine Abholung von Lebensmitteln erfolgen bis ein Bescheid vorliegt, dies gilt nur für Kriegsvertriebene.

Die Abholung erfolgt nach Kundengruppen, die zeitlich rotieren, jede Gruppe ist einmal als erste, in der nächsten Woche als zweite usw. dran. Die aktuellen Ausgabezeiten erhalten die Kunden ausgedruckt bei der Anmeldung bzw. bei der Abholung, diese sind auch auf unserer Homepage veröffentlicht (https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/) .

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/

Können geflüchtete Menschen den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen?

In Bergisch Gladbach können geflüchtete Menschen den Nahverkehr vergünstigt nutzen. Beim zuständigen Leistungsträger kann ein Mobilpass beantragt werden. Mit diesem können dann bei der VRS Bergisch Gladbach vergünstigt Monatstickets erworben werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Was ist im Falle eines medizinischen Notfalls zu tun?

Bei einem medizinischen Notfall wenden Sie sich bitte an den Notruf (Tel. 112) oder die nächstgelegene Notaufnahme eines jeden Krankenhauses.

EVK Bergisch Gladbach, Ferrenbergstraße 24, 51465 Bergisch Gladbach

Marien-Krankenhaus Bergisch Gladbach, Dr.-Robert-Koch-Straße 18, 51465 Bergisch Gladbach


Wie und wo kann ich ein Konto eröffnen?

Geflüchtete Personen ab 18 Jahren können sich, sobald ihnen die Meldebestätigung vom Bürgerbüro vorliegt, bei einer ortsansässigen Bank ein Konto einrichten lassen. Einige Banken bieten diesen Service kostenlos an.

Hilfe für Kinder nach traumatischen Ereignissen & Traumaambulanzen

Projekt Chris - Hilfe für Kinder nach traumatischen Ereignissen & Traumaambulanzen

Wir bieten:
• Stabilisierende Traumaberatung
• Orientierende Eltern- und Familiengespräche
• Unterstützung in Krisensituationen
Unser Angebot kann jeder, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität kostenfrei in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner: Katholische Erziehungsberatung e.V., Poya Davani Sozialpädagogin chris@erziehungsberatung.net

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/134052/Traumaambulanzen-in-NRW-oeffnen-fuer-Versorgung-von-Ukraine-Gefluechteten

Krankenversicherung

Die geflüchteten Menschen werden über den zuständigen Leistungsträger versichert. Bei der Grundsicherung und beim Jobcenter besteht der Zugang zur gesetzlichen Krankenvorsorge. Im Asylbereich erhalten die Menschen Krankenscheine, mit denen sie zum Arzt gehen können. Notfallbehandlungen werden bei Leistungsbezug immer übernommen.

FAQ: Private Wohnraumnutzung

Einsatz von Habitat for Humanity im Stadtgebiet - Wohnungen finden und vermieten

Habitat for Humanity kümmert sich um die Vermittlung von Wohnraum und die privatrechtliche Abwicklung des Mietverhältnisses. Habitat unterstützt Vermieter*innen und Mieter*innen, stellt Kontakte her und ist Ansprechpartner rund um die Vermietung.  

Ansprechpartnerin ist Frau Annette Klaas, E-Mail annetteklaas@habitatforhumanity.de, Tel. 0157 30022507

Sollten Sie der Stadt Bergisch Gladbach größere, abgeschlossene Wohneinheiten zur Vermietung anbieten wollen, können Sie sich gerne an soziales@stadt-gl.de wenden.

Entsprechende Mietangebote sind vor der Anmietung beim zuständigen Leistungsträger einzureichen.

Ich habe eine abgeschlossene Wohnung zu vermieten, die ich an Flüchtlinge vermieten möchte. Welche Grenzen und Bestimmungen gelten hierbei?

Hier finden Sie das aktuell gültige Merkblatt.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an asylleistungen@stadt-gl.de

Bevor ein Mietvertrag abgeschlossen werden darf, soll die vollständig und sorgfältig ausgefüllte Mietbescheinigung eingereicht werden.

Aufgrund der Angaben in dieser wird dann die Angemessenheit überprüft und dem Abschluss eines Mietvertrages zugestimmt.  Sobald Sie Leistungen über das Jobcenter erhalten, wird die Prüfung der Angemessenheit sowie die Finanzierung der Wohnung durch das Jobcenter durchgeführt. Dann wenden Sie sich mit den Unterlagen direkt ans Jobcenter Rhein-Berg.

Bitte beachten Sie dringend die Hinweise auf Seite 2 des Merksblattes zum korrekten Ausfüllen.

FAQ: Sozialleistungen

Für wen gelten Sozialleistungen?

Personen, die nach Deutschland geflüchtet sind und sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, haben Anspruch auf Asylbewerberleistungen.

Der übergangsweise auch für Kriegsvertriebene aus der Ukraine geltende Bezug von Sozialleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz wird ab 01. Juni 2022 geändert. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Regelsysteme nach den Sozialgesetzbüchern.

Für Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, geht es um einen Wechsel zum Jobcenter Rhein-Berg (Sozialgesetzbuch/SGB II), für Menschen über 65 Jahre um einen Wechsel in den Leistungsbereich der Grundsicherung (SGB XII).

Voraussetzung ist, dass die Betroffenen zum Stichtag 31. Mai 2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind. Die Fiktionsbescheinigung erhalten solche Personen, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, für die aber noch keine abschließende Entscheidung erfolgt ist.

Wie stelle ich einen Antrag beim Jobcenter?

Bereits jetzt können online Anträge auf Leistungen nach SGB II gestellt werden: https://kontaktcenter.jobcenter-rhein-berg.de/kontaktcenter/ukraine Die Formulare sind in Landessprache verfügbar. Über den Browser können die o.g. Internet-Seiten in der folgenden Reihenfolge aufgerufen werden: www.jobcenter-rhein-berg.de ->Digitale Angebote ->Kontaktcenter ->Ukraine ->Anliegen auswählen.

Geflüchtete, die noch nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, werden zeitnah von der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises aufgefordert, dort vorzusprechen. Bei diesem Termin wird das Jobcenter Rhein-Berg vor Ort sein und ihnen anbieten, den Antrag auf SGB II- Leistungen aufzunehmen.

Die angeschriebenen Personen werden gebeten, diesen Termin bei der Ausländerbehörde unbedingt wahrzunehmen! Falls einzelne Betroffene keinen Termin erhalten haben, können sie oder ihre Gastgeber sich direkt an die Ausländerbehörde wenden: auslaenderbehoerde@rbk-online.de

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?

Menschen über 65 Jahre, die aus der Ukraine geflüchtet sind, zählen ab dem 01. Juni 2022 zum leistungsberechtigten Personenkreis der Grundsicherung (SGB XII). Voraussetzung ist auch hier, dass sie zum Stichtag 31. Mai im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind. Nähere Informationen finden Sie hier.

FAQ: Integration in Schule, Kita, Arbeit und Freizeit 

Ich benötige Schul- / oder Kindertagesstättenplätze, was ist zu tun?

Schule: 
Grundschule: Es besteht die Möglichkeit, sich bei an eine wohnortnahe Schule zu wenden und die Schulleitung um die Aufnahme zu bitten. Falls diese Option nicht besteht, erfolgt die Zuweisung von Schulplätzen über das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Weiterführende Schule: Die Zuweisung von Schulplätzen erfolgt über das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises.

Dieses erreichen Sie unter:
ki-se-beratung@rbk-online.de oder 02202 13-3100
Weitere Informationen unter:
Informationsblatt des Rheinisch-Bergischen Kreis
www.rbk-direkt.de/integration

Kindertagesstätte:
Wenn Personen registriert sind, haben sie ein Anrecht auf die hiesigen Sozialleistungen. Dazu gehört auch ein Platz in einer Kindertagesstätte. Aufgrund der mangelnden Plätze in Bergisch Gladbach muss eine Bewerbung über das elektronische Anmeldesystem „Little Bird“ erfolgen: https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Bergisch%20Gladbach

Bei Fragen rund um die Anmeldung im System „Little Bird“ steht Emily Reps zur Verfügung:
Emily Reps
Tel.: 02202 - 14 2510
Fax: 14 70 2510
E-Mail: e.reps@stadt-gl.de

Aktuell ist leider ein Großteil der bestehenden Einrichtungen belegt. Sobald Gruppenangebote oder Übergangsprojekte angeboten werden können, wird dies in den FAQ´s ergänzt.

Ich möchte an einem Sprachkurs teilnehmen, was muss ich tun?

Das Angebot an Sprachkursen wird stetig erweitert. Es muss zwischen den offiziellen Integrationskursen und anderen, niedrigschwelligen Angeboten unterschieden werden.

Integrationskurse
Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Unter diesem Link kann man den Antrag finden.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Reisepasses sowie einer Kopie der ausländerbehördlichen Bescheinigung/Registrierung per Post zur Regionalstelle des BAMF geschickt werden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Poller Kirchweg 10
51105 Köln

Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Integrationskursberatung wenden Sie sich am besten per Mail an die VHS Bergisch Gladbach (Ansprechpartnerin: Cornelia Dick, c.dick@stadt-gl.de). Um bei der Antragsstellung zu unterstützen, bietet die Volkshochschule dienstags von 10 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr und nach Absprache gebündelte Beratungstermine an.
Alle Fragen zum Aufbau und Ablauf des Integrationskurses finden Sie auf dem Merkblatt zum Integrationskurs:
Deutsch
Russisch
Englisch
Ukrainisch

Deutschunterricht mit Kinderbetreuung
Die Initiative HERWI bietet immer montags/dienstags/mittwochs/freitags von 10.30 Uhr -13.00 Uhr einen Deutschkurs an. Montags und Dienstags im Gemeindesaal St. Johann Baptist, Kirchplatz 4, Refrath, Mittwochs und Freitags in den Gemeinderäumen der evangelischen Zeltkirche, Burgplatz, Kippekausen.
Für die Kinderbetreuung werden Ehrenamtliche gesucht, Unterstützungsangebote, Fragen oder Anmeldung unter:
HERWI, Klaus Faber E-Mail: kgfarber@t-online.de Telefon: 02204/65266

Niedrigschwellige Deutschkurse mit und ohne Kinderbetreuung in Heidkamp

Kirche zum Frieden Gottes in Heidkamp
Martin-Luther-Str. 13
51469 Bergisch Gladbach

Deutschkurs mit Kinderbetreuung:
Dienstags 10 bis 11.30
Freitags 10 bis 11.30

Deutschkurse für Personen mit etwas Vorkenntnissen:
Mittwochs : 9 bis 10.30

Um Anmeldung an c.vesper@q1-gl.de wird gebeten

Gibt es Angebote für Menschen aus der Ukraine, um sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen?

Offener Willkommenstreff für Geflüchtete, Gastfamilien und Helfern in Refrath
Ein Treffpunkt zum Kennenlernen und Austausch bei Kaffee und GebäckStart und 1. Termin: Mittwoch 30. März 2022 15.00 bis 17.00 Uhr
In der Evangelischen Kirche, Vürfels 26, 51427 Bergisch Gladbach

Wilkommenstreff in St. Laurentius
Bei Kaffee, Tee und Gebäck werden Beratung, Austausch und Raum zu den aufkommenden Themen angeboten.
Start am 22. März, jeden Dienstag, von 15.00 bis 16.30 Uhr. Treffpunkt: Laurentiushaus, Laurentiusstr. 4-12, Bergisch Gladbach.
Ein Angebot der Aktion neue Nachbarn in Kooperation mit St. Laurentius, dem Bildungswerk, der Familienbildungsstätte und der EFL Beratungsstelle.Kontakt: Gabriele Atug-Schmitz: gabriele.atug-schmitz@krbk.de, Telefon 0160-97933481

Internationales Begegnungscafe im Cafe Leichtsinn
Im internationalen Begegnungscafé können Menschen verschiedener Nationalitäten sich bei einer Tasse Kaffee oder Tee austauschen, neue Kontakte knüpfen und sich in den Bereichen Behördenangelegenheiten, Spracherwerb sowie berufliche Integration beraten lassen.

Café Leichtsinn, Dr.-Robert-Koch-Str. 8

Willkommenstreff für Geflüchtete in Heidkamp
Start: 6. April 2022,  jeden Mittwoch von 15.00 -16.30 Uhr
Kirche zum Frieden Gottes, Martin-Luther-Str. 13, Bergisch Gladbach

Willkommenstreffpunkt für Geflüchtete in Bernsberg/Moitzfeld
Start: Montag, 4. April, jeden Montag und Freitag, von 16 bis 18 Uhr, im Pfarrsaal St. Joseph in Moitzfeld

Willkommenstreff im St. Nikolaus
- Jeden Mittwoch im Treffpunkt St. Nikolaus,
Nikolausstr. 7 in Bensberg
- Jeden 1. Mittwoch im Monat um 10 Uhr: Einladung zum deutsch-ukrainischen Frühstück
- Jeden 2. Mittwoch im Monat um 17 Uhr: Einladung zum gemeinsamen Sport – drinnen oder draußen
- Jeden 3. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr: Gemeinsame Ausflüge in die Umgebung
- Jeden 4. Mittwoch im Monat um 15 Uhr: Gemeinsames Einkaufen, kochen und essen

Wir starten am 4. Mai 2022 mit dem gemeinsamen Frühstück im Treffpunkt. Dort gibt es auch nähere Infos zu allen anderen Treffen! Tel. 0178 668 7033

Wo gibt es Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, die geflüchtet sind?

Der Kreissportbund bietet eine Übersicht zu verschiedenen Sportangeboten für Geflüchtete in den jeweiligen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises an. Diese finden Sie hier.


Wo gibt es Freizeitangebote für Kinder- und Jugendliche? 

Eine Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeitangeboten finden Sie hier. Den Ferienkalender 2022 finden Sie hier.

FAQ: Konkrete Hilfsangebote von Bürgerinnen und Bürgern  

Sachspenden 

Für Sachspenden (Kleidung und Möbel etc.) wird die Stadt Bergisch Gladbach keine eigene Verteilerstellen einrichten. Hierfür gibt es gut eingeführte Strukturen Hier eine Liste:

  • Facebook-Gruppe des Bürgerportals: Ukraine-Hilfe in GL
    Unter www.in-gl.de werden sehr niederschwellig Hilfen jeder Art von Sachspenden bis Zeitspenden angeboten. 
  • Kleidungsspenden und Spielzeug

(nur gut erhalten und gewaschen)

Träger von sozialen Einrichtungen haben Kleiderkammern und nehmen - nur nach telefonischer Absprache! - gut erhaltene und gewaschene Kleidung, Schuhe und Spielzeug entgegen.

Deutscher Kinderschutzbund: 02202 - 3 99 24
Deutsches Rotes Kreuz: 02202 - 9 36 41 0
Gronauer Fenster: 02202 - 4 45 12
Kleiderstube Bensberg: 02204 - 6 91 43

  • Fahrradspenden

Mobile Nachbarn in Schildgen
Fahrradausgabe und Reparaturen: Samstags 10 bis 12:00 Uhr
Garage am Pfarrhaus Herz Jesu Kirche, Altenberger-Dom-Straße 140
Fahrräder für Flüchtlinge und Unterstützung für Bedürftige

Kontakt: Pfarrbüro Herz Jesu Schildgen 02202 - 8 12 30
E-Mail: pfarramt@herz-jesu-schildgen.de
Webseite: http://www.mobile-nachbarn-schildgen.de/

  • Spenden von gut erhaltenen und technisch einwandfreien Kinderwagen

Deutscher Kinderschutzbund: 02202 - 3 99 24

  • Spenden von gut erhaltenen Möbeln und Haushaltsgegenständen

Sozialkaufhaus Emmaus

Telefon: 0172 - 24 65 91 8
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 19:00 Uhr und Samstag 10 bis 16:00 Uhr

Lebensmittelspenden

Geldspenden

Geld können Sie bei den gängigen Hilfsorganisationen spenden oder speziell für die Stadt beim Deutschen Roten Kreuz unter https://www.drk-ovgl.de/
DRK-Ortsvereins Bergisch Gladbach e.V.
Spendenkonto:
IBAN: DE10 3705 0299 0311 0037 67
BIC: COKSDE33XXX

Wohnraum

Wohnraum für geflüchtete Personen wird nach wie vor dringend gesucht!
Sie können ein größeres Objekt zur Verfügung stellen?
Bitte senden Sie eine E-Mail an sachgebiet-503@stadt-gl.de mit ersten Angaben zum Objekt und mit Ihren Kontaktdaten.

Habitat for Humanity kümmert sich um die Vermittlung von Wohnraum, insbesondere einzelne Wohnungen und kleinere Einfamilienhäuser.
Ansprechpartnerin ist Frau Annette Klaas: E-Mail: annetteklaas@habitatforhumanity.de, Tel. 0157 30022507.
Diese sollte die folgenden Angaben enthalten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten:

- Adresse der angebotenen Wohnung/ Unterbringung
- Ihre Kontaktdaten, im Idealfall mit Telefonnummer
- Zeitraum, für den die Wohnung oder Unterbringung voraussichtlich zur Verfügung steht
- Details und Besonderheiten (Barrierefreiheit, Anbindung ÖPNV o.ä.)

Bitte beachten Sie, dass wir nur Wohnraumangebote in Bergisch Gladbach bearbeiten können, Angebote in anderen Kommunen richten Sie bitte direkt an die zuständige Verwaltung.

Was bedeutet es, Geflüchtete im eigenen Haushalt aufzunehmen?
Geflüchtete aufzunehmen, bedeutet dass man mit Menschen in Kontakt kommt, die möglicherweise akut traumatische Erfahrungen gemacht haben. Dies kann zu schweren psychischen Belastungen und Traumata führen, welche sich auch erst nach einiger Zeit zeigen können. Dies kann beispielsweise Weinen, Unruhe, Aggressionen oder Schlaflosigkeit zur Folge haben und auch eine Überforderung der Hilfegebenden bewirken. Auch muss Helfenden bewusst sein, dass ein Abschied von aufgenommenen Personen erfolgen wird. Sprachbarrieren sowie eine verringerte Privatsphäre können ebenfalls zu Konflikten führen.

Tipps und Hinweise von PRO ASYL
Wollen Sie Schutzsuchende privat aufnehmen, sollten Sie die Rahmenbedingungen kennen und einige Dinge bedenken.
Weitere Informationen 
Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk hat eine Rufnummer für überforderte Menschen, die Flüchtlinge aufgenommen haben, eingerichtet. Diese ist dienstags und donnerstags zwischen 12 und 14 Uhr erreichbar. Es können aber auch jederzeit Nachrichten auf der Mailbox hinterlassen werden. Ein Therapeut des DPNM ruft dann zurück.
- Telefon: 0228 – 44 66 7200

Ehrenamt

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren, wohin können Sie sich wenden?

Ehrenamt und Netzwerke im gesamten Stadtgebiet

Privat-Initiative Natalya:
- Privater Bus-Transport von der polnisch-ukrainischen Grenze ins Rheinland.
- Suche nach privatem Wohnraum.
Bei der Vermittlung des Wohnraums außerhalb von Bergisch Gladbach bitte Mail an: unterkuenfte.fuer.ukraine@gmail.com

Außerdem werden Geldspenden entgegen genommen zur Finanzierung der Bustransporte.
Wer spenden möchte, kann dies über das folgende PayPal-Konto tun:
https://www.paypal.com/pools/c/8HzMxTXsjH

• MiKibU
Deutschförderung, Hausaufgabenhilfe, Leseclubs, Buchgeschenk, Ausflüge und mehr.
MiKibU steht für "Migrantenkinder bekommen Unterstützung". Seit dem Schuljahr 2009/2010 fördern sie Grundschulkinder von Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien.
Webseite: www.mikibu.de

Herwi - Herzlich willkommen - Ehrenamtliche Sprachkurse
Die Initiative „Herwi“ organisiert auf Anfrage ehrenamtliche Sprachkurse.
Klaus Farber, Tel: 02204-6 52 66

Freiwilligenbörse Rhein-Berg
Website: www.fwb-direkt.de
Telefon: 0174 6 60 49 60

Kreisdekanat Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Aktion Neue Nachbarn bietet einen regelmäßigen Newsletter zu allen Themen im Bereich Integration, zudem können sich Personen melden die im Bereich Stadtmitte ehrenamtlich tätig werden möchten oder konkrete Ideen für Projekte haben:
Integrationsbeauftragte
Gabriele Atug-Schmitz
Laurentiusstraße 4,
Büro: Paffrather Straße 7-9
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 2515774
Mobil: 0160 97933481
Fax: 02202 283812
E-Mail: gabriele.atug-schmitz@krbk.de
Webseite: http://rheinberg.aktion-neue-nachbarn.de/

Die Platte e.V.
Die Platte nimmt Lebensmittelspenden sowie Hygieneartikelspenden entgegen.
Webseite: www.platte-ev.de/

Ehrenamt und Netzwerke der einzelnen Stadtteile

"Willkommen in Paffrath/Hand"
Webseite: http://willkommen-in-paffrath-hand.de/
E-Mail: info@willkommen-in-paffrath-hand.de

"Willkommen in Schildgen und Katterbach"
Webseite: http://www.willkommen-in-schildgen.de/
E-Mail: kontakt@willkommen-in-schildgen.de
jugend.andreaskirche.schildgen@ekir.de
Tel. 02202-9 89 90 04

"Willkommen in Frankenforst" & "Willkommen in Refrath"
Brigitta Opiela
E-Mail: bibi-opiela@t-online.de
Tel. 0151-2 97 02 53 5

Mobile Nachbarn in Schildgen
Die Initiative „Mobile Nachbarn“ bietet ihre Unterstützung rund ums Fahrrad in der Pfarrhausgarage der Herz Jesu Kirche in Schildgen an. Als Hilfe für alle bedürftigen Mitbürger befinden sich weitere Standorte der Verbundpartner sowohl auf dem Gelände der IGP (ehemalige Flüchtlingsunterkunft Paffrath - Zugang über Franz-Heider-Straße) als auch in der Flüchtlingsunterkunft an der Senefelder Straße.
Für alle Standorte gelten die Öffnungszeiten:
samstags 10.00 bis 12.00 Uhr
Webseite: https://www.mobile-nachbarn-schildgen.de/
E-Mail: kontakt@mobile-nachbarn-schildgen.de

Himmel un Ääd e.V. – das Begegnungscafé in Schildgen
Webseite: https://www.himmel-un-aeaed.de/
E-Mail: kontakt@himmel-un-aeaed.de
Das Begegnungscafé Himmel un Ääd in Schildgen unterstützt die lokale/stadtteilbezogene Ukraine-Hilfe im Rahmen der eigenen Möglichkeiten durch:
- Mitwirkung bei Ankunft/Begrüßung von Flüchtlingsbussen in Schildgen
- Hilfe bei Erstversorgung der Geflüchteten mit Essen und Trinken
- Unterstützung der Stadt bei Verteilung und Unterbringung der Geflüchteten, sofern sie in Schildgen angekommen sind
- Unterstützung in der Betreuung von ortsnah untergebrachten Menschen
- Aufrufe und Information über die H&Ä-Netzwerke
- Unterstützung der örtlichen kirchengemeindlichen Aktivitäten, inkl. „Aktion Neue Nachbarn“ (Flüchtlingshilfe im Kreisdekanat Rhein-Berg Kreis).