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Stellvertretende Bürgermeisterin Anna Maria Scheerer und Integrationsratsvorsitzender Redouan Tollih begrüßen neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei erster Einbürgerungsfeier im Jahr 2025

Stellvertretende Bürgermeisterin Anna Maria Scheerer und Integrationsratsvorsitzender Redouan Tollih begrüßen neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bei erster Einbürgerungsfeier im Jahr 2025Bild vergrößernGruppenfoto mit den neu Eingebürgerten vor dem historischen Rathaus Stadtmitte

Eine Einbürgerung ist ein großer und bedeutsamer Schritt im Leben eines Menschen. Deshalb finden seit Frühjahr 2024 regelmäßig Einbürgerungsfeiern für alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger statt, bei denen die neu Eingebürgerten begrüßt werden.

Auch bei der ersten Feier des Jahres 2025 am Freitag, den 28. März wurden zahlreiche neue Deutsche von der stellvertretenden Bürgermeisterin Anna Maria Scheerer und dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Redouan Tollih, willkommen geheißen.

Die Einbürgerungsfeier fand diesmal im Rahmen der „Internationalen Woche gegen Rassismus“ statt. Das diesjährige Motto der Woche lautet „Menschenwürde schützen“ und spiegelt die Werte wieder, für die der Integrationsrat eintritt und die für eine offene und respektvolle Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind.

Bei dem Festakt im großen Ratssaal in Bergisch Gladbach kamen die Eingebürgerten zusammen und haben Ihre Willkommensurkunden überreicht bekommen. „Deutschland und Bergisch Gladbach sind bunt und vielfältig. Die vielen Lebensleistungen der Eingebürgerten bringen uns weiter und sind ein klarer Gewinn für unsere Gesellschaft“, betonte der Integrationsratsvorsitzende Redouan Tollih in seiner Rede. Mit der Einbürgerung erhalten Personen alle Rechte und Pflichten der deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. So können sie z.B. wählen gehen oder auch selbst für politische Ämter kandidieren, können Zugang zum Beamtenstatus erhalten, bekommen konsularischen Schutz im Ausland, können die EU-Freizügigkeit genießen und erhalten Visarecht in vielen Ländern der Welt.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist unter anderem, dass die Personen mindestens fünf Jahre (bei besonders guter Integration drei Jahre) in Deutschland leben, ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung haben, sich zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen, deutsche Sprachkenntnisse haben, ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden und nicht zuletzt einen Einbürgerungstest bestehen.