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Umbau der Schloßstraße nimmt Öffnung und temporäre Einbahnstraßenregelung ins Visier

Umbau der Schloßstraße nimmt Öffnung und temporäre Einbahnstraßenregelung ins VisierBild vergrößern

Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit nimmt der Umbau der Schloßstraße wieder deutlich an Fahrt auf. Im Fokus steht derzeit der Bauabschnitt 4.1. Dieser wird nach aktuellen Planungen der Stadt nun weiter reichen und bis Schloßstraße 82 vorgezogen, vorbei an der Einmündung zur Gartenstraße. Die Befahrbarkeit der Gartenstraße wird weiterhin gewährleistet sein. Damit werden in den kommenden Wochen die baulichen Voraussetzungen für den Start des Einbahnstraßenverkehrs in der Schloßstraße geschaffen.

Dieser sieht ab Sommer 2025 eine Öffnung der Schloßstraße trotz Baustellenbetrieb vor. Die Durchfahrt für den Straßenverkehr soll mit Fertigstellung von Abschnitt 4.1 ab Einfahrt Emilienbrunnen bis zur Ausfahrt Am Stockbrunnen ermöglicht werden. Parallel findet der Umbau der Gartenstraße statt. Nach deren Fertigstellung wechselt die Verkehrsführung mit Ausleitung des Einbahnstraßenverkehrs über die Gartenstraße und parallelem Umbau der restlichen Schloßstraße Richtung Am Stockbrunnen.

Die Regelung wurde getroffen, um für eine Entspannung bei Verkehr und Handel in der Schloßstraße zu sorgen. Die temporäre Einbahnstraßenregelung ist bis zum Abschluss des Umbaus vorgesehen, der voraussichtlich für Ende 2025 geplant ist.

Alle Informationen zum Umbau der Schloßstraße sowie ein Bautagebuch gibt es unter https://www.bergischgladbach.de/inhk-startseite.aspx. Durch eine Mail an inhk9efc777188124a3b9494dccaf843b303.bensberg@c17d9dd80d34426688d9f588eb228e1bstadt-gl.de ist eine Anmeldung zum Newsletter für den Umbau der Schloßstraße möglich. Damit sind die Empfängerinnen und Empfänger stets über den Fortgang der Baumaßnahmen informiert.