Neben diesen Wochenmärkten sind Messen, Ausstellungen und Spezialmärkte möglich, auf denen Anbieter spezielle Waren anbieten. Für die Genehmigung und Einteilung der Stände und Buden ist die Ordnungsbehörde zuständig.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024
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