Reisegewerbekarte
Genehmigung zum Angebot von Waren und Dienstleistungen im Reisegewerbe
Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt hierfür eine Reisegewerbekarte. Dies betrifft auch unselbständig Beschäftigte.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen (u.a. wegen der bei anderen Behörden einzuholenden Auskünfte).
Nach Erteilung der Reisegewerbekarte und Aufnahme der Tätigkeit ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (wird von dem für Sie zuständigen Finanzamt ausgestellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus der Schuldnerkartei (wird von Amts wegen beantragt)
Imbisswagen
- Bescheinigung, dass der Imbisswagen den Lebensmittelrichtlinien entspricht (wird von dem für Sie zuständigen Veterinäramt ausgestellt)
- Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (wird von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt)
Gebühr