Hilfe zur Erziehung
Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steht hier im Vordergrund, gleichzeitig hat auch das Kind oder der Jugendliche Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Die einzelnen Formen der Hilfen zur Erziehung sind:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- sonstige betreute Wohnformen
- familientherapeutische Maßnahmen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
In Beratungsgesprächen werden gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und/oder den Kindern und Jugendlichen Lösungen erarbeitet.
Dienststelle
Erstberatungsstelle in der Bezirkssozialarbeit
Stadthaus An der Gohrsmühle
An der Gohrsmühle 18
51465 Bergisch Gladbach
Raum: 332,334 (Anmeldung Raum 336)
Telefon: 02202 14-2814
Fax: 02202 14-2325
E-Mail: erstberatungsstelle@stadt-gl.de
Öffnungszeiten
Persönliche Termine nach Vereinbarung