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Änderung der Verkehrsregelung in der Schloßstraße

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Aus gegebenem Anlass ändert die Stadt noch in der laufenden Woche die Verkehrsregelung im fertig gestellten Bereich der Schloßstraße ab Emilienbrunnen. Demnach wird der Bereich ab Höhe Hausnummer 20 fortan temporär als Fußgängerzone ausgewiesen. Für den Lieferverkehr besteht freie Zufahrt montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr. Die Zufahrt zur privaten Tiefgarage bleibt für Anlieger frei, für den Individualverkehr ist die Einfahrt nicht erlaubt. Die Stadt weist auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zur Einhaltung der neuen Regelungen hin.

Damit reagiert die Stadt auf die zunehmende Missachtung der aktuell geltenden Regelungen, wonach die Einfahrt in diesen Bereich der Schloßstraße für den Individualverkehr aus Platzgründen untersagt ist. Die Breite der baulichen Verkehrsführung lässt keinen Zweirichtungsverkehr zu, Wendemöglichkeiten sind nicht vorhanden. Infolge der Nichtbeachtung der Regelungen kam es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen in diesem Abschnitt der Schloßstraße sowie zur Beschädigung des neu eingebauten Mobiliars.

Die Fußgängerzone regelt im Vergleich zur bisherigen Beschilderung sowohl eine Einfahrtsbeschränkung als auch ein Parkverbot. Es macht die Situation eindeutig und sorgt dafür, dass die Beschilderung übersichtlich gehalten werden kann. Durch die Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit wird zudem die Aufenthaltsqualität der Passanten erhöht.

Alle Informationen zum Umbau der Schloßstraße sowie ein Bautagebuch gibt es unter https://www.bergischgladbach.de/inhk-startseite.aspx. Durch Mail an inhkc4f862b86d834f388a6d1c2e7f9d6768.bensberg@d5c6a96af44c45d9bd0eb691f38939a0stadt-gl.de kann man sich zum Newsletter anmelden.