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Prüfung von Vorkaufsrechten

Der Stadt Bergisch Gladbach steht ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen zu. Hierzu müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden ist in den §§24 bis 28 des Baugesetzbuch geregelt.
Bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags stellen die Notariate bei der Stadt Bergisch Gladbach einen Antrag auf Vorkaufsrechtsverzichtserklärung. Diese Erklärung ist u.a. Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen, wird von der Abteilung Geoservice geprüft. Die Prüfung wird nach Eingang des Antrags zeitnah erledigt. In den meisten Fällen übt die Stadt das Vorkaufsrecht nicht aus.

Allgemeinverfügung der Stadt Bergisch Gladbach vom 14. Juli 2022zur Regelung eines Ausübungsverzichts hinsichtlich der gemeindlichen Vorkaufsrechte im Sinne des § 31 des Denkmalschutzgesetzes beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz


Vorkaufsrechtanfragen bitte an folgende Postanschrift richten:

Stadt Bergisch Gladbach
FB6-62 Geoservice
Postfach 200920
51439 Bergisch Gladbach

oder per mail an:
vorkaufsrecht@stadt-gl.de

Datenschutzinformationen zur Prüfung von Vorkaufsrechten finden Sie hier.