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Heimfall der Eissporthalle – Betrieb soll vom Eissportverein Bergisch Gladbach e.V. weitergeführt werden

In der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur, Schule und Sport am Mittwoch, den 5. Juli 2017, um 17:00 Uhr im Ratssaal Bensberg sollen die Mitglieder darüber beraten, wie es mit der Eissporthalle an der Saaler Mühle ab September 2017 weitergehen könnte.

Anlass ist, dass der aktuelle Betreiber, die Eissporthalle Bergisch Gladbach GmbH & Co KG, Anfang Mai mitgeteilt hat, dass sie die Eissporthalle aus verschiedenen Gründen nicht mehr weiter betreiben wird.
In der Folge gab es einige Gespräche bei Bürgermeister Lutz Urbach mit dem Betreiber, dem Eissportverein und auch Betreibern anderer Eissporthallen im Umland. Ziel dieser Gespräche war, das Angebot des Eissports in Bergisch Gladbach zu erhalten.

Im Ergebnis wird der bisherige Betreiber den Betrieb zwar einstellen. Es gibt aber einen Lösungsansatz, der nun dem ABKSS vorgeschlagen wird, damit die Lichter in der Halle nicht endgültig ausgehen müssen.

Wie könnte dies funktionieren?
Dafür ist zunächst die aktuelle Sachlage zu erläutern: Mit dem Abschied des bisherigen Betreibers ist der sogenannte Anspruch auf Heimfall eingetreten. Diese Vereinbarung aus dem Jahr 1979 besagt, dass die Eissporthalle, das Bauwerk und seine wesentlichen Bestandteile und die Anlagen ins Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach übergehen.

Ein möglicher weiterer Betrieb einer Eissporthalle ist durch die Stadt Bergisch Gladbach dann aber nicht zu realisieren. Weder die nötige Fachkenntnis noch die personellen und finanziellen Ressourcen sind hierfür vorhanden.

Der Eissportverein Bergisch Gladbach e.V. (ESV) hat sich in den Gesprächen mit der Verwaltung bereit erklärt, dass er den Betrieb der Eissporthalle ab September (Beginn der neuen Eislaufsaison) übernehmen will und kann. Allerdings kann er nicht in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag eintreten. Der ESV schlägt vor, mit der Stadt Bergisch Gladbach einen Miet- und Betreibervertrag zu schließen.

Der Verein wird dann den Betrieb gewährleisten. Zudem sollen die Kosten für notwendiges Personal sowie die gesamten Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten aber auch Kosten für das Bauwerk übernommen werden.
Auch die Verkehrssicherungsverpflichtung soll auf den Eissportverein übergehen. Zudem wird das Schuleislaufen im bisherigen Umfang gewährleistet werden. Natürlich wird die Eishalle auch für die Öffentlichkeit wie gewohnt Eiszeiten anbieten.

Die Stadt wäre verpflichtet, den bisherigen im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages seit 1979 unverändert geleisteten Betrag von 51.000 Euro jährlich für das Schul- sowie Vereinseislaufen in den Vormittagsstunden an den ESV zu zahlen.

Sofern die Mitglieder des ABKSS diesem Vorgehen mehrheitlich zustimmen, könnte die Verwaltung den notwendigen Betreibervertrag zwischen der Stadt und dem ESV ausarbeiten. Dieser könnte zunächst für die Dauer von einem Jahr mit dem Ziel einer Verlängerung geschlossen werden. Wobei auch noch andere rechtliche Verpflichtungen geprüft werden müssen.

Für alle Beteiligten besteht akuter Handlungsbedarf, da die Eislaufsaison ab Herbst 2017 insbesondere für den Eishockeysport und die Spielpläne im Detail be- und geplant werden muss. Die Eishalle soll ab dem 15. August in Betrieb genommen werden, um rechtzeitig zum Saisonstart benutzbar zu sein.

Über die Eissporthalle Bergisch Gladbach

Im April 1979 wurde zwischen der Stadt Bergisch Gladbach und der damaligen Deutsche-Eissportstätten-Betriebsgesellschaft (DSBG) ein Erbbaurechtsvertrag zum Bau und Betrieb der Eissporthalle Bergisch Gladbach auf einem städtischen Grundstück an der Saaler Mühle über 50 Jahre, also bis zum Jahr 2029, geschlossen.
Der Erbbauberechtigte, also die DSBG, verpflichtete sich, die Eissporthalle jedes Jahr mindestens neun Monate in Betrieb zu halten. Ein unter Bedingungen definierter Erbbauzins war faktisch nie zu entrichten, da die Besucherzahl für den öffentlichen Lauf nie die Zahl 200.000 überschritten hat.

Die Stadt hat 51.000 Euro jährlich für das Schul- sowie Vereinseislaufen an den Betreiber der Eissporthalle entrichtet. Zuletzt war die Eissporthalle Bergisch Gladbach GmbH & Co KG verantwortlich.

Details der Heimfallregelung

Nach § 12 des Vertrages hat der Grundstückseigentümer (Stadt Bergisch Gladbach) einen Heimfallanspruch u.a. wenn die Eissporthalle nicht mehr mindestens neun Monate in Betrieb ist. Die Nachfolgegesellschaft der DSBG, die Eissporthalle Bergisch Gladbach GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 4. Mai 2017 mitgeteilt, dass der Betrieb nicht aufrecht gehalten werden kann.

Somit ist der Heimfallanspruch nach dem zugrundeliegenden Vertrag eingetreten.
Die Eissporthalle, das Bauwerk und seine wesentlichen Bestandteile und die Anlagen, gehen damit in das Eigentum der Stadt Bergisch Gladbach über. Die formale Abwicklung mittels Vertrag ist über einen Notar durchzuführen.

Über den ESV

Der ESV Bergisch Gladbach e. V. entstand 2002 durch den Umbau des damaligen Eislaufvereins und ist der einzige reine Eissportverein im Rheinisch Bergischen Kreis. Er konzentriert sich mit derzeit rund 150 Mitgliedern ganz auf Eishockey und da besonders auf die Jugendarbeit. In allen Altersklassen sind Mannschaften zum offiziellen Spielbetrieb des Eishockeyverbandes NRW gemeldet.